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Ergänzende Bestimmungen zur Zulassung zum Masterstudium mit Abschlüssen von ausländischen Hochschulen

In Ergänzung der Bestimmungen der Studierenden-Ordnung der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Basel vom 13. November 2019 gilt betreffend die Zulassung zu einem Masterstudium mit einem Abschluss einer von der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Basel anerkannten ausländischen Hochschule:

Der Nachweis eines Studienplatzes im entsprechenden Hochschulsystem muss von einer von der Universität Basel anerkannten Universität stammen, darf nicht für ein Fern- oder Abendstudium ausgestellt und muss aktuell sein.

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