Diskriminierung
«Als Diskriminierung gilt jede Äusserung oder Handlung, die darauf abzielt, eine Person insbesondere wegen der ‹Rasse›, des Geschlechts, des Alters, der Herkunft, der Sprache, der Religion, körperlicher Eigenschaften, der Weltanschauung, der politischen Überzeugung oder der sexuellen Orientierung ohne sachlichen Grund zu benachteiligen oder in ihrer Würde herabzusetzen.» (Reglement Persönliche Integrität, Universität Basel)
Die Schweizer Bundesverfassung schreibt fest, dass niemand diskriminiert werden darf. (). Diesem Ethos entsprechend, möchte die Universität Basel möglichst diskriminierungsarme Lern-, Lehr- und Arbeitsorte gestalten.
An der Universität Basel wird Diskriminierung in keiner Form geduldet. Verstösse haben personalrechtliche bzw. disziplinarische Konsequenzen.
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Wie äussert sich Diskriminierung?
- Verbale oder schriftliche Äusserungen sowie Handlungen mit herabwürdigendem Inhalt
wie rassistische Witze, Spott über die sexuelle Orientierung von Universitätsangehörigen, sexistische Darstellung von Personen in Präsentationen oder Videomaterial etc.
- Ungleichbehandlung
wie Benachteiligungen im Kontext von Schwangerschaft, körperlicher Einschränkungen, Aufgabenzuteilung oder bei der Bewertung von Prüfungsergebnissen basierend auf Stereotypen (z.B. «Frauen können besser zuhören.», «Männer sind technisch versierter.») etc.
- Unfaire Arbeitsbedingungen
wie ungerechtfertigte Verweigerung von gleichem Lohn oder Beförderungen, Einschränkungen beim Beschäftigungsgrad oder bei den Arbeitszeitregelungen etc.
- Verbale oder schriftliche Äusserungen sowie Handlungen mit herabwürdigendem Inhalt
wie rassistische Witze, Spott über die sexuelle Orientierung von Universitätsangehörigen, sexistische Darstellung von Personen in Präsentationen oder Videomaterial etc.
- Ungleichbehandlung
wie Benachteiligungen im Kontext von Schwangerschaft, körperlicher Einschränkungen, Aufgabenzuteilung oder bei der Bewertung von Prüfungsergebnissen basierend auf Stereotypen (z.B. «Frauen können besser zuhören.», «Männer sind technisch versierter.») etc.
- Unfaire Arbeitsbedingungen
wie ungerechtfertigte Verweigerung von gleichem Lohn oder Beförderungen, Einschränkungen beim Beschäftigungsgrad oder bei den Arbeitszeitregelungen etc.
- Verbale oder schriftliche Äusserungen sowie Handlungen mit herabwürdigendem Inhalt
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Was kann ich als betroffene Person tun?
Sie haben das Recht, sich zu wehren.
- Reagieren Sie möglichst rasch und bestimmt
Nehmen Sie diskriminierende Umstände nicht einfach hin: Sie haben immer das Recht, sich Ungleichbehandlungen zu widersetzen.
- Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest
Notieren Sie, was, wann, im Beisein von wem und unter welchen Umständen geschehen ist.
- Holen Sie Hilfe
Wenden Sie sich an die Fachstelle Personal Integrity der Universität Basel. Hier wird Ihr Anliegen vertraulich behandelt und Sie erhalten Unterstützung für das weitere Vorgehen.
Sie haben das Recht, sich zu wehren.
- Reagieren Sie möglichst rasch und bestimmt
Nehmen Sie diskriminierende Umstände nicht einfach hin: Sie haben immer das Recht, sich Ungleichbehandlungen zu widersetzen.
- Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest
Notieren Sie, was, wann, im Beisein von wem und unter welchen Umständen geschehen ist.
- Holen Sie Hilfe
Wenden Sie sich an die Fachstelle Personal Integrity der Universität Basel. Hier wird Ihr Anliegen vertraulich behandelt und Sie erhalten Unterstützung für das weitere Vorgehen.
- Reagieren Sie möglichst rasch und bestimmt
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Was kann ich als beobachtende Person tun?
Alle Angehörigen der Universität Basel sind aufgefordert, sich aktiv gegen diskriminierendes Verhalten zu engagieren.
- Unterstützen Sie Betroffene
Zeigen Sie Betroffenen gegenüber Solidarität. Es erfordert Mut, sich gegen subtile oder offensichtliche Herabwürdigungen zu wehren. Sprechen Sie sich, wenn immer möglich, mit den Betroffenen ab. Es gibt nicht ‹ein› richtiges Verhalten in solchen Situationen. Wenn Sie unsicher sind, steht Ihnen die zur Verfügung.
- Bringen Sie das Thema zur Sprache
Machen Sie die Zusammenarbeitskultur zum Thema einer Team-​ und Abteilungssitzung oder sprechen Sie die Dozierenden auf eine diskriminierende Studienkultur einer Lehrveranstaltung an.
- Organisieren Sie Hilfe
Raten Sie betroffenen Personen, sich an die Fachstelle Personal Integrity der Universität Basel zu wenden. Vertraulich erhalten hier Betroffene Unterstützung und werden bei weiteren Schritten und Gesprächen begleitet.
Alle Angehörigen der Universität Basel sind aufgefordert, sich aktiv gegen diskriminierendes Verhalten zu engagieren.
- Unterstützen Sie Betroffene
Zeigen Sie Betroffenen gegenüber Solidarität. Es erfordert Mut, sich gegen subtile oder offensichtliche Herabwürdigungen zu wehren. Sprechen Sie sich, wenn immer möglich, mit den Betroffenen ab. Es gibt nicht ‹ein› richtiges Verhalten in solchen Situationen. Wenn Sie unsicher sind, steht Ihnen die zur Verfügung.
- Bringen Sie das Thema zur Sprache
Machen Sie die Zusammenarbeitskultur zum Thema einer Team-​ und Abteilungssitzung oder sprechen Sie die Dozierenden auf eine diskriminierende Studienkultur einer Lehrveranstaltung an.
- Organisieren Sie Hilfe
Raten Sie betroffenen Personen, sich an die Fachstelle Personal Integrity der Universität Basel zu wenden. Vertraulich erhalten hier Betroffene Unterstützung und werden bei weiteren Schritten und Gesprächen begleitet.
- Unterstützen Sie Betroffene
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Was kann ich als dozierende oder vorgesetzte Person tun?
Die Arbeitgebenden und Vorgesetzte haben die Verpflichtung, für ein diskriminierungsfreies Arbeits-​ und Studienumfeld zu sorgen.
Was können Sie konkret tun?
- Seien Sie ein Vorbild
Behandeln Sie alle Ihre Mitarbeitenden und Studierenden fair und begünstigen Sie niemanden.
- Stellen Sie klar, dass Sie Diskriminierung nicht tolerieren
Thematisieren Sie das Klima in einer Team-​ und Abteilungssitzung, bzw. sorgen Sie für einen offenen und respektvollem Umgang in Ihren Lehrveranstaltungen.
- Verweisen Sie auf Anlaufstellen
Laut Reglement sind Sie angehalten Ihre Mitarbeitenden auf die Fachstelle Personal Integrity aufmerksam zu machen.
- Schauen Sie nicht weg
Setzen Sie sich für Ihre Mitarbeitenden und Studierenden ein. Suchen Sie im Verdachtsfall das persönliche Gespräch mit den Betroffenen.
- Holen Sie sich Unterstützung
Wenden Sie sich bei Bedarf an die Fachstelle Personal Integrity oder für ein Führungscoaching an das Team Leadership & Development.
Die Arbeitgebenden und Vorgesetzte haben die Verpflichtung, für ein diskriminierungsfreies Arbeits-​ und Studienumfeld zu sorgen.
Was können Sie konkret tun?
- Seien Sie ein Vorbild
Behandeln Sie alle Ihre Mitarbeitenden und Studierenden fair und begünstigen Sie niemanden.
- Stellen Sie klar, dass Sie Diskriminierung nicht tolerieren
Thematisieren Sie das Klima in einer Team-​ und Abteilungssitzung, bzw. sorgen Sie für einen offenen und respektvollem Umgang in Ihren Lehrveranstaltungen.
- Verweisen Sie auf Anlaufstellen
Laut Reglement sind Sie angehalten Ihre Mitarbeitenden auf die Fachstelle Personal Integrity aufmerksam zu machen.
- Schauen Sie nicht weg
Setzen Sie sich für Ihre Mitarbeitenden und Studierenden ein. Suchen Sie im Verdachtsfall das persönliche Gespräch mit den Betroffenen.
- Holen Sie sich Unterstützung
Wenden Sie sich bei Bedarf an die Fachstelle Personal Integrity oder für ein Führungscoaching an das Team Leadership & Development.
- Seien Sie ein Vorbild
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Was kann ich tun, wenn ich beschuldigt werde?
- Zuhören
Hören Sie der anschuldigenden Person gut zu und versuchen Sie, sich in diese hineinzuversetzen. Fallen Sie nicht direkt in eine Abwehrhaltung.
- Reflektieren Sie Ihr Verhalten
Würden Sie eine Ihnen nahestehende Person (bspw. Schwester, Freund*in) gleich behandeln? Wie käme Ihr Verhalten dort an? Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über den Vorfall.
- Sprechen Sie mit der anschuldigenden Person
Offene Gespräche können viel bewirken. Es empfiehlt sich, ein solches Gespräch an einem öffentlichen Ort, wie bspw. einer Cafeteria, abzuhalten. Als Alternative können Sie der betroffenen Person ein moderiertes Konfliktgespräch mit einer Person aus der Abteilung Leadership & Development vorschlagen.
- Rechte des Opfers
Akzeptieren Sie, dass das Opfer das Recht hat, sich zu wehren. Setzen Sie die Person nicht unter Druck.
- Zuhören
Hören Sie der anschuldigenden Person gut zu und versuchen Sie, sich in diese hineinzuversetzen. Fallen Sie nicht direkt in eine Abwehrhaltung.
- Reflektieren Sie Ihr Verhalten
Würden Sie eine Ihnen nahestehende Person (bspw. Schwester, Freund*in) gleich behandeln? Wie käme Ihr Verhalten dort an? Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über den Vorfall.
- Sprechen Sie mit der anschuldigenden Person
Offene Gespräche können viel bewirken. Es empfiehlt sich, ein solches Gespräch an einem öffentlichen Ort, wie bspw. einer Cafeteria, abzuhalten. Als Alternative können Sie der betroffenen Person ein moderiertes Konfliktgespräch mit einer Person aus der Abteilung Leadership & Development vorschlagen.
- Rechte des Opfers
Akzeptieren Sie, dass das Opfer das Recht hat, sich zu wehren. Setzen Sie die Person nicht unter Druck.
- Zuhören
Sie benötigen Beratung und Unterstützung?
Kontaktieren Sie Dr. Cora Wagner, Leiterin Personal Integrity.
Weitere Anlaufstellen und Informationen
Ausseruniversitäre Anlaufstellen:
- , Anlaufstelle beider Basel
Kantonale Anlaufstellen:
Universitäre Anlaufstellen: